Wassersportgruppe Köpenick des Pro-Sport Berlin 24 e.V.

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Corona-Regeln

 

Hygiene und Distanzregelungen für die Ausübung des Wassersport beim psb24-Köpenick in der Saison 2021

 

Liebe Vereinsmitglieder und Gäste,

 

nachdem die Corona-Eindämmungs-Verordnung für den Bereich auch für 2021 konkretisiert vorliegt, gibt es zum Saisonbeginn einige Vorgaben, die wir auf unserem Sportgelände beachten müssen. Daher bringen wir Folgendes zur Kenntnisnahme und Beachtung. Die folgenden Ausführungen gelten für den aktuell gültigen Stand der Eindämmungsverordnung in Berlin (20.3.2021):

 

Für den Zugang zu den Sanitärräumen im ersten OG des Vereinshauses besteht „Maskenpflicht“ für ffp2-Masken oder medizinische Masken.  Das gilt ebenso für das Betreten der Bootshalle und anderer Nebengebäude. Ebenso beim Zutritt zu Schifferstube, soweit diese geöffnet hat. Für den Besuch der Schifferstube gilt zudem ein eigenes Hygiene- und Dokumentationskonzept.

 

Die Sanitärräume im OG des Vereinshauses werden jeweils nur durch eine Person unabhängig von deren Geschlecht genutzt. Erlaubt ist zudem die Nutzung der Sanitärräume durch Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft. Toiletten und Duschen können genutzt werden.

 

An den Eingangstüren zu dem rechten wie linken Sanitärraum sind Drehknebel- Schlösser angebracht, die entsprechend zu bedienen sind.

 

In den Sanitärräumen werden neben Seifenspendern und Papierhandtüchern Pumpflaschen mit Hand- und Flächendesinfektionsmitteln aufgestellt. Letztere sind nur zur Reinigung der Kontaktflächen zu nutzen (Klobrille, Türgriffe). Selbstverständlich dürfte die gründliche Reinigung der Hände mit Seife (mind. 30 Sekunden einseifen) zum Ende des Aufenthalts in den Toilettenräumen sein. Vor den Eingängen steht ein Pumpspender für die Händedesinfektion.

 

Die Haupteingangstür zum Vereinshaus ist während der Öffnungszeiten der Schifferstube geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist die Eingangstür mit dem 5er-Generalschlüssel aufzuschließen bzw. kann über den Schlüsselkasten geöffnet werden.

 

Der zweite wesentliche Bestandteil der Hygiene- und Distanz-Ordnung besteht in der Vermeidung von Kontakten und Begegnungen. Erlaubt ist der Kontakt von bis zu 5 Personen aus zwei  Haushaltsgemeinschaften. Dabei ist ein Abstand von 1,50 zwischen den Mitgliedern der beiden Haushaltsgemeinschaften einzuhalten. Das gilt für das ganze Gelände, die Schifferstube und das Vereinshaus.  Auf den Stegen ist dies wegen der Breite von max. 1,50 nicht möglich. Deshalb besteht auf den Stegen für alle Nutzer „Maskenpflicht“.  Zudem ist der Steg vorausschauend und möglichst ohne „Gegenverkehr“ zu betreten, gegebenenfalls ist auf die Seitenstege oder die Steganbauten auszuweichen.

 

Der Hafendienst ist unter Beachtung des Distanzgebotes durchzuführen. Es darf immer nur ein Mitglied der Gastliegercrew am Hafendienstbüro abgefertigt werden. Der Gast betritt nicht den Wohnwagen, sondern hält sich davor im Freien auf.  Liegegebühren werden in der Regel kontaktlos über den bargeldlosen Zahlungsverkehr mit dem Kartenterminal bezahlt.

 

Die Gästedaten aller Besatzungsmitglieder des Gastliegers werden durch Aufnahme einer Telefonnummer in der Hafendienstsoftware und in dem ausliegenden Dokumentationsbogen festgehalten.

 

Kranen und Slippen

 

Das privat oder auch mit gewerblicher Hilfe durchgeführte Slippen und Kranen darf nur gemäß der oben aufgeführten Regeln allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen eines weiteren Haushalts ausgeführt werden, wenn dabei zeitgleich höchstens 5 Personen anwesend sind (Kinder bis zum 14 Lebensjahr werden nicht mitgezählt). Für nicht zu einer Haushaltsgemeinschaft zugehörige Helfer gilt, dass ein Abstand von 1,50 m einzuhalten ist. Ist das aufgrund der Gegebenheiten nicht möglich, muss während der Arbeiten eine zugelassene Maske getragen werden.

 

Für den Ablauf des Kranens wird wieder ein Ablaufplan vorgegeben, nach dem einzelne Boots-Mannschaften zu bestimmten Zeitpunkten auf dem Vereinsgelände eintreffen und die erforderlichen Tätigkeiten beim Kranen ausführen.

 

Nur die zwingend gebotenen Arbeiten an den Booten dürfen vorab durchgeführt werden. Alle sonst üblichen  sozialen Kontakte wie Kaffeetrinken, Grillen o.ä. in größeren Gruppen sind unzulässig.

 

Die Teilnahme der Mitglieder an Slippen und Kranen ist jeweils in einer Liste zu dokumentieren.

 

Für den Bereich des Kanusports werden wie im letzten Jahr auch gesonderte Vorgaben erarbeitet und bekannt gegegeben.

 

 

Berlin, 19.3.2021

 

Bertram Wieczorek

Vorsitzender